Art. 1

REG_2012_978 · über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates

(1)Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (im Folgenden „Schema“) gilt nach Maßgabe dieser Verordnung.
(2)Diese Verordnung sieht folgende Zollpräferenzen nach dem Schema vor: a) eine allgemeine Regelung, b) eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) sowie c) eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (Everything But Arms (EBA) — Alles außer Waffen).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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