ErwGr. 34

REG_2012_978 · über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates

Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen des Schemas nach dieser Verordnung Bericht erstatten. Fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorlegen und die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Schemas bewerten, einschließlich der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung und der Bestimmungen für die vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen; dabei sollte sie der Terrorismusbekämpfung sowie dem Bereich der internationalen Normen für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten Rechnung tragen. Im Rahmen der Berichterstattung sollte die Kommission die Implikationen für die Entwicklung, den Handel und den Finanzbedarf der Begünstigten berücksichtigen. Der Bericht sollte ferner eine detaillierte Analyse der Auswirkungen dieser Verordnung auf den Handel und auf die Zolleinnahmen der Union beinhalten — mit besonderem Schwerpunkt auf den Auswirkungen für die begünstigten Länder. Gegebenenfalls sollte auch die Einhaltung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften der Union bewertet werden. Der Bericht sollte ferner eine Analyse der Auswirkungen des Schemas auf Nachhaltigkeitsaspekte und die Einfuhren von Biokraftstoffen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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