ErwGr. 2

REG_2013_1021 · zur Änderung der Richtlinien 1999/4/EG und 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG des Rates in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse

Mit den Richtlinien 2000/36/EG, 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG wurden der Kommission insbesondere Befugnisse zum Erlass der für die Umsetzung dieser Richtlinien erforderlichen Maßnahmen übertragen, die die Anpassung an den technischen Fortschritt betreffen. Solche Maßnahmen unterliegen derzeit im Fall der Richtlinie 2000/36/EG dem Regelungsverfahren mit Kontrolle und im Fall der Richtlinien 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG dem Regelungsverfahren. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist es angebracht, diese Befugnisübertragung an Artikel 290 AEUV anzupassen und den Umfang dieser Befugnisse zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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