ErwGr. 15

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

Da sich das Versorgungssystem der Europäischen Union im versicherungsmathematischen Gleichgewicht befindet und dieses Gleichgewicht kurz- und langfristig zu bewahren ist, sollten Bedienstete, die vor dem 1. Januar 2014 im Dienst waren, durch Übergangsmaßnahmen, wie eine angepasste Ansparrate für nach Erreichen des Ruhestandsalters geleistete Dienstjahre ("Barcelona-Bonus") und die Reduzierung des Abschlags für den Eintritt in den Vorruhestand zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und dem Erreichen des normalen Ruhestandsalters um die Hälfte, einen Ausgleich für ihre Pensionsbeiträge erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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