ErwGr. 13

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

In Anbetracht dieser Schlussfolgerungen sowie um auf künftige Haushaltszwänge reagieren zu können und um die Solidarität des europäischen öffentlichen Dienstes mit den einschneidenden Maßnahmen zu zeigen, die von den Mitgliedstaaten als Ergebnis der beispiellosen Finanzkrise und der außerordentlich schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten und der Union insgesamt ergriffen wurden, ist es notwendig, eine Aussetzung der Methode während zwei Jahren in Bezug auf alle Bezüge, Ruhegehälter und Zulagen von Beamten vorzusehen und die Solidaritätsabgabe trotz der Aussetzung zu erheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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