ErwGr. 4

REG_2013_1074 · über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im Euro-Währungsgebiet ansässigen nicht monetären Finanzinstituten entgegennehmen

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33) (4) besteht der tatsächliche Kreis der Berichtspflichtigen nach Maßgabe jener Verordnung aus den im Staatsgebiet der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ansässigen monetären Finanzinstituten (MFIs).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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