ErwGr. 6

REG_2013_1074 · über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im Euro-Währungsgebiet ansässigen nicht monetären Finanzinstituten entgegennehmen

In einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zählen POGIs nicht zum Sektor Zentralstaat im Sinne des überarbeiteten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (nachfolgend das „ESVG 2010“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und sind nicht auf die ausschließliche Entgegennahme von Einlagen für ihre nationalen Finanzministerien beschränkt, sondern dürfen auch Einlagen auf eigene Rechnung entgegennehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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