ErwGr. 1

REG_2013_1123 · zur Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Das Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) sieht zwei Mechanismen für die Generierung von internationalen Gutschriften vor, die die Vertragsparteien für den Emissionsausgleich nutzen können. Beim Mechanismus für gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI) sind dies Emissionsreduktionseinheiten (emission reduction units, ERU), beim Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reductions, CER).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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