ErwGr. 6

REG_2013_1182 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 754/2009, (EU) Nr. 1262/2012, (EU) Nr. 39/2013 und (EU) Nr. 40/2013 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die um die Insel Man in der Irischen See gezielte Fischerei auf die Bunte Kammmuschel (Aequipecten opercularis) betreibt, ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Diese Ausnahme kommt jedoch aufgrund eines Rechenfehlers nicht in den Aufwandsobergrenzen gemäß Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 39/2013 zum Ausdruck. Die Verordnung (EU) Nr. 39/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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