Art. 2

REG_2013_1223 · über die Kürzung der Polen in den ICES-Unterdivisionen 22-31 zugeteilten Fangquote für Lachs im Jahr 2013 und in den nachfolgenden Jahren wegen Überfischung im Jahr 2012

Wenn die Kürzungen gemäß Artikel 1 die noch verfügbare Fangquote überschreiten und nicht vollständig im Jahr 2013 vorgenommen werden können, so werden die Restmengen von der Fangquote für Atlantischen Lachs (Salmo salar) in den EU-Gewässern der ICES-Unterdivisionen 22-31 abgezogen, die Polen möglicherweise für das Jahr 2014 zugeteilt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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