Art. 3

REG_2013_1223 · über die Kürzung der Polen in den ICES-Unterdivisionen 22-31 zugeteilten Fangquote für Lachs im Jahr 2013 und in den nachfolgenden Jahren wegen Überfischung im Jahr 2012

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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