ErwGr. 3

REG_2013_1257 · über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG

Die derzeitigen Schiffsrecyclingkapazitäten in OECD-Ländern, die Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats rechtlich zugänglich sind, reichen nicht aus. Die derzeit in Nicht-OECD-Ländern bestehenden Kapazitäten für sicheres und umweltgerechtes Recycling von Schiffen reichen aus, um sämtliche Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats zu behandeln, und dürften aufgrund der Maßnahmen, die die Recycling-Länder treffen, um die Auflagen des Hongkonger Übereinkommens zu erfüllen, bis 2015 noch weiter zunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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