ErwGr. 5

REG_2013_1260 · über europäische demografische Statistiken

Nach Artikel 159 AEUV erstellt die Kommission jährlich einen Bericht über den Stand der Verwirklichung der in Artikel 151 AEUV genannten Ziele sowie über die demografische Lage in der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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