ErwGr. 4

REG_2013_1260 · über europäische demografische Statistiken

Nach Artikel 175 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Jährliche regionale Daten auf der Ebene NUTS 3 sind erforderlich für die Erarbeitung dieser Berichte und die regelmäßige Überwachung demografischer Entwicklungen und möglicher künftiger demografischer Herausforderungen in den Regionen der Union, einschließlich unterschiedlicher Arten von Regionen wie etwa Grenzregionen, Ballungsräume, ländliche Regionen und Berg- und Inselregionen. Da bei der demografischen Alterung große regionale Unterschiede zutage treten, ist Eurostat verpflichtet, regelmäßig regionale Projektionen zu erstellen, um das demografische Bild der NUTS-2-Regionen in der Union zu vervollständigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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