Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:
1.Im Eintrag für E 160a(iv) Algencarotine erhält die Spezifikation zur Definition folgende Fassung: „ Definition Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella salina gewonnen werden. Beta-Carotin wird mit Hilfe eines ätherischen Öls extrahiert. Die Zubereitung ist eine 20- bis 30 %ige Suspension in Speiseöl. Das Verhältnis trans-/cis-Isomere liegt zwischen 50/50 und 71/29. Die wichtigsten färbenden Grundbestandteile sind Carotinoide, vor allem β-Carotin. α-Carotin, Lutein, Zeaxanthin und β-Cryptoxanthin können vorhanden sein. Neben Farbpigmenten kann der Stoff im Ausgangsmaterial natürlich vorkommende Öle, Fette und Wachse enthalten.“
„ Definition Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella salina gewonnen werden. Beta-Carotin wird mit Hilfe eines ätherischen Öls extrahiert. Die Zubereitung ist eine 20- bis 30 %ige Suspension in Speiseöl. Das Verhältnis trans-/cis-Isomere liegt zwischen 50/50 und 71/29. Die wichtigsten färbenden Grundbestandteile sind Carotinoide, vor allem β-Carotin. α-Carotin, Lutein, Zeaxanthin und β-Cryptoxanthin können vorhanden sein. Neben Farbpigmenten kann der Stoff im Ausgangsmaterial natürlich vorkommende Öle, Fette und Wachse enthalten.“
2.Der Eintrag für E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN, wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 151 BRILLANTSCHWARZ PN“ b) Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „ Definition Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen. Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben. Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.“
a)Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 151 BRILLANTSCHWARZ PN“
b)Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „ Definition Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen. Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben. Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.“
„ Definition Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen. Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben. Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.“
3.Im Eintrag für E 227 Calciumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung: „E 227 CALCIUMHYDROGENSULFIT“
4.Im Eintrag für E 228 Kaliumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung: „E 228 KALIUMHYDROGENSULFIT“
5.Der Eintrag für E 460(i) Mikrokristalline Cellulose wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 460(i) MIKROKRISTALLINE CELLULOSE, CELLULOSE-GEL“ b) Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „Synonyme“
a)Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 460(i) MIKROKRISTALLINE CELLULOSE, CELLULOSE-GEL“
b)Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „Synonyme“
„Synonyme“
6.Der Eintrag für E 466 Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 466 NATRIUM-CARBOXYMETHYLCELLULOSE, CELLULOSEGUMMI“ b) Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „ Synonyme NaCMC; Natrium-CMC“ c) Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „ Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose“
a)Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 466 NATRIUM-CARBOXYMETHYLCELLULOSE, CELLULOSEGUMMI“
b)Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „ Synonyme NaCMC; Natrium-CMC“
„ Synonyme NaCMC; Natrium-CMC“
c)Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „ Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose“
„ Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025
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