ErwGr. 3

REG_2013_1275 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Cadmium, Blei, Nitrite, flüchtiges Senföl und schädliche botanische Verunreinigungen

Es wurden Daten vorgelegt, nach denen der Gehalt an Arsen im Futtermittelzusatzstoff Eisen-(II)-carbonat nach dem Wechsel des Produktionsgebiets in bestimmten Fällen den aktuellen Höchstgehalt überschreitet. Um die Versorgung mit Eisen-(II)-carbonat auf dem europäischen Markt zu gewährleisten, sollte der Höchstgehalt für Arsen in Eisen-(II)-carbonat angehoben werden. Diese Anhebung beeinträchtigt weder die Gesundheit von Mensch und Tier noch die Umwelt, da der Höchstgehalt für Arsen in Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln unverändert bleibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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