ErwGr. 5

REG_2013_1275 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Cadmium, Blei, Nitrite, flüchtiges Senföl und schädliche botanische Verunreinigungen

Bezüglich Nitrit gilt derzeit kein Höchstgehalt für Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Zuckerrüben und Zuckerrohr sowie aus der Stärkeerzeugung. Im Licht der Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands sollte dies auch für Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Herstellung alkoholischer Getränke gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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