ErwGr. 11

REG_2013_1301 · über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

Die Tätigkeiten zur Förderung des nachhaltigen Tourismus, des Kultur- und des Naturerbes sollten Teil einer Territorialstrategie für spezifische Bereiche – einschließlich der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung – sein, damit sie einen möglichst großen Beitrag zur Unterstützung eines umweltfreundlichen Wachstums leisten können. Die Unterstützung dieser Tätigkeiten sollte auch dazu beitragen, die Innovation und den Einsatz der IKT, die KMU, den Umweltschutz und die Ressourceneffizienz zu stärken oder die soziale Inklusion zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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