ErwGr. 13

REG_2013_1301 · über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

Um die Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen, die sich die Union als Teil der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gesetzt hat, sollte der EFRE Investitionen zur Förderung von Energieeffizienz und Versorgungssicherheit in den Mitgliedstaaten fördern, unter anderem durch die Entwicklung intelligenter Energieversorgungs-, Energiespeicher- und Energieübertragungssysteme, auch durch die Integration der dezentralen Erzeugung aus erneuerbaren Quellen. Um die Anforderungen in Bezug auf ihre Versorgungssicherheit in einer Art und Weise zu erfüllen, die mit ihren Zielen im Rahmen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Einklang steht, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, in Energieinfrastruktur in Übereinstimmung mit ihrem gewählten Energiemix zu investieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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