ErwGr. 20

REG_2013_1302 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde

Als Rechtsinstrumente sind ETVZ nicht dazu bestimmt, den durch den Besitzstand des Europarats geschaffenen Rahmen außer Acht zu lassen, der verschiedene Möglichkeiten und Rahmenstrukturen für eine grenzübergreifende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden, einschließlich der neuen Europäischen Kooperationsvereinigungen (EKV) (7), bietet; ebenso wenig sollen besondere gemeinsame Vorschriften für eine einheitliche unionsweite Regelung solcher Vereinbarungen vorgegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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