ErwGr. 36

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Finanzinstrumente sollten so konzipiert und eingesetzt werden, dass Investoren aus dem Privatsektor und Finanzinstitutionen nach dem Prinzip des geteilten Risikos in hohem Maße einbezogen werden. Damit die Finanzinstrumente für den Privatsektor ausreichend attraktiv sind, ist es von grundlegender Bedeutung, dass sie flexibel gestaltet und eingesetzt werden. Die Verwaltungsbehörden sollten daher festlegen, wie die Finanzinstrumente im Einklang mit den Zielen des einschlägigen Programms, den Ergebnissen der Ex-ante-Untersuchung und den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen am zweckmäßigsten eingesetzt werden sollten, damit sie den besonderen Erfordernissen der Zielregionen gerecht werden. Gegebenenfalls sollte diese Flexibilität auch die Möglichkeit beinhalten, einen Teil der Ressourcen, die während des Förderzeitraums zurückgezahlt werden, für die vorrangige Vergütung der privaten oder öffentlichen Investoren wiederzuverwenden, die nach dem Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Investors tätig sind. Bei dieser vorrangigen Vergütung sollten die Marktnormen berücksichtigt und dafür gesorgt werden, dass jegliche staatliche Beihilfe den anwendbaren Unions- und nationalen Rechtsvorschriften genügt und sich auf den Mindestbetrag beschränkt, der unter Berücksichtigung der Marktschwächen oder suboptimalen Investitionssituationen zum Ausgleich des Mangels an verfügbarem privatem Kapital erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 REG_2013_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 REG_2013_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.