mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
REG_2013_1303 · 350 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Berechnung von Fristen für Beschlüsse der Kommission
- Art. 4Allgemeine Grundsätze
- Art. 5Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen
- Art. 6Einhaltung von Unionsrecht und nationalem Recht
- Art. 7Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
- Art. 8Nachhaltige Entwicklung
- Art. 9Thematische Ziele
- Art. 10Gemeinsamer Strategischer Rahmen
- Art. 11Inhalt
- Art. 12Überprüfung
- Art. 13Leitfaden für Begünstigte
- Art. 14Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 15Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 16Annahme und Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 17Annahme der überarbeiteten Partnerschaftsvereinbarung bei verzögertem Inkrafttreten einer fondsspezifischen Verordnung
- Art. 18Thematische Konzentration
- Art. 19Ex-ante-Konditionalitäten
- Art. 20Leistungsgebundene Reserve
- Art. 21Leistungsüberprüfung
- Art. 22Anwendung des Leistungsrahmens
- Art. 23Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung
- Art. 24Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten
- Art. 25Verwaltung der technischen Hilfe für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten
- Art. 26Erstellung der Programme
- Art. 27Inhalt der Programme
- Art. 28Besondere von der EIB umzusetzende Bestimmungen über den Inhalt von Programmen für gemeinsame Instrumente f ür unbegrenzte Garantien und Verbriefung zur Kapitalentlastung
- Art. 29Verfahren zur Annahme von Programmen
- Art. 30Änderung der Programme
- Art. 31Beteiligung der EIB
- Art. 32Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
- Art. 33Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für lokale Entwicklung
- Art. 34Lokale Aktionsgruppen
- Art. 35Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds
- Art. 36Integrierte territoriale Investitionen
- Art. 37Finanzinstrumente
- Art. 38Einsatz von Finanzinstrumenten
- Art. 39Von der EIB zu vollziehende Beteiligung des EFRE und des ELER an den Finanzinstrumenten für gemeinsame unbegrenzte Garantien und Verbriefung für KMU
- Art. 40Verwaltung und Kontrolle von Finanzinstrumenten
- Art. 41Zahlungsanträge, auch betreffend Ausgaben für Finanzinstrumente
- Art. 42Förderfähige Ausgaben bei Abschluss
- Art. 43Zinsen und andere dank der Unterstützung der Finanzinstrumente durch die ESI-Fonds erwirtschaftete Erträge
- Art. 44Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, bis zum Ablauf des Förderzeitraums
- Art. 45Verwendung von Mitteln nach Ablauf des Förderzeitraums
- Art. 46Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente
- Art. 47Begleitausschuss
- Art. 48Zusammensetzung des Begleitausschusses
- Art. 49Aufgaben des Begleitausschusses
- Art. 50Durchführungsberichte
- Art. 51Jährliche Überprüfungssitzung
- Art. 52Fortschrittsbericht
- Art. 53Berichterstattung durch die Kommission und Beratung über die ESI-Fonds
- Art. 54Allgemeine Bestimmungen
- Art. 55Ex-ante-Bewertung
- Art. 56Bewertung während des Programmplanungszeitraums
- Art. 57Ex-post-Bewertung
- Art. 58Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Art. 59Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten
- Art. 60Festlegung der Kofinanzierungssätze
- Art. 61Vorhaben, die nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften
- Art. 62ÖPP
- Art. 63Begünstigte im Rahmen von ÖPP-Vorhaben
- Art. 64Unterstützung für ÖPP-Vorhaben
- Art. 65Förderfähigkeit
- Art. 66Unterstützungsarten
- Art. 67Zuschussarten und rückzahlbare Unterstützung
- Art. 68Pauschalsätze für indirekte Kosten und Personalkosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbare Unterstützung
- Art. 69Spezifische Förderfähigkeitsregelungen für Zuschüsse und rückzahlbare Unterstützung
- Art. 70Förderfähigkeit von Vorhaben je nach Standort
- Art. 71Dauerhaftigkeit der Vorhaben
- Art. 72Allgemeine Grundsätze zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen
- Art. 73Zuständigkeiten bei geteilter Mittelverwaltung
- Art. 74Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
- Art. 75Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
- Art. 76Bindung der Haushaltsmittel
- Art. 77Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Art. 78Gemeinsame Bestimmungen für die Berechnung der Zwischenzahlungen und der Restzahlungen
- Art. 79Zahlungsanträge
- Art. 80Verwendung des Euro
- Art. 81Zahlung des ersten Vorschusses
- Art. 82Verrechnung des ersten Vorschusses
- Art. 83Unterbrechung der Zahlungsfrist
- Art. 84Frist für die Prüfung und Annahme der Rechnungslegung durch die Kommission
- Art. 85Finanzielle Berichtigungen durch die Kommission
- Art. 86Grundsätze
- Art. 87Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
- Art. 88Verfahren
- Art. 89Aufgaben und Ziele
- Art. 90Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 91Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
- Art. 92Mittel für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
- Art. 93Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Regionenkategorien
- Art. 94Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Zielen
- Art. 95Zusätzlichkeit
- Art. 96Inhalt, Genehmigung und Änderung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 97Besondere Bestimmungen über die Planung der Unterstützung für die gemeinsamen Instrumente für unbegrenzte Garantien und Verbriefung im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 98Gemeinsame Unterstützung aus den Fonds im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 99Geografischer Anwendungsbereich der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 100Inhalt
- Art. 101Für die Genehmigung eines Großprojekts erforderliche Informationen
- Art. 102Beschluss über ein Großprojekt
- Art. 103Beschluss über ein Großprojekt, das in Phasen durchgeführt wird
- Art. 104Geltungsbereich
- Art. 105Ausarbeitung von gemeinsamen Aktionsplänen
- Art. 106Inhalt von gemeinsamen Aktionsplänen
- Art. 107Beschluss über den gemeinsamen Aktionsplan
- Art. 108Lenkungsausschuss und Änderung des gemeinsamen Aktionsplans
- Art. 109Finanzverwaltung und -kontrolle des gemeinsamen Aktionsplans
- Art. 110Aufgaben des Begleitausschusses
- Art. 111Durchführungsberichte im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Art. 112Übermittlung von Finanzdaten
- Art. 113Kohäsionsbericht
- Art. 114Bewertung
- Art. 115Information und Kommunikation
- Art. 116Kommunikationsstrategie
- Art. 117Informations- und Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke
- Art. 118Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Art. 119Technische Hilfe der Mitgliedstaaten
- Art. 120Festlegung der Kofinanzierungssätze
- Art. 121Anpassung der Kofinanzierungssätze
- Art. 122Aufgaben der Mitgliedstaaten
- Art. 123Benennung der Behörden
- Art. 124Verfahren für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde
- Art. 125Aufgaben der Verwaltungsbehörde
- Art. 126Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
- Art. 127Aufgaben der Prüfbehörde
- Art. 128Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden
- Art. 129Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Art. 130Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und die Restzahlungen
- Art. 131Zahlungsanträge
- Art. 132Zahlung an die Begünstigten
- Art. 133Verwendung des Euro
- Art. 134Zahlung des Vorschusses
- Art. 135Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
- Art. 136Aufhebung der Mittelbindung
- Art. 137Rechnungslegung
- Art. 138Einreichung von Informationen
- Art. 139Prüfung und Annahme der Rechnungslegung
- Art. 140Verfügbarkeit von Dokumenten
- Art. 141Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
- Art. 142Aussetzung von Zahlungen
- Art. 143Finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten
- Art. 144Kriterien für finanzielle Berichtigungen
- Art. 145Verfahren
- Art. 146Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
- Art. 147Rückzahlung
- Art. 148Angemessene Kontrolle operationeller Programme
- Art. 149Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 150Ausschussverfahren
- Art. 151Überprüfung
- Art. 152Übergangsbestimmungen
- Art. 153Aufhebung
- Art. 154Inkrafttreten
- Anhang IIMETHODE ZUR FESTLEGUNG DES LEISTUNGSRAHMENS
- Anhang IVEINSATZ VON FINANZINSTRUMENTEN: FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN
- Anhang VFESTLEGUNG VON PAUSCHALSÄTZEN FÜR EINNAHMEN ERWIRTSCHAFTENDE VORHABEN
- Anhang VIIIMETHODIK FÜR DIE BESONDERE MITTELZUWEISUNG ZUGUNSTEN DER BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN AUS ARTIKEL 91
- Anhang IXMETHODIK FÜR DIE FESTLEGUNG DES MINDESTANTEILS DES ESF
- Anhang XIVENTSPRECHUNGSTABELLE
mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.