ErwGr. 49

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Eine Abstimmung der Regelungen über die Begleitung der ESI-Fonds und die Berichterstattung über die ESI-Fonds ist notwendig, um die Verwaltung auf allen Ebenen zu vereinfachen. Es ist sicherzustellen, dass die Meldepflichten verhältnismäßig sind, dass aber auch umfassende Informationen über die Fortschritte in zentralen Punkten zur Verfügung stehen. Deshalb müssen die Meldepflichten dem in bestimmten Jahren bestehenden Informationsbedarf angepasst sein und mit dem Zeitplan für die Leistungsüberprüfung abgestimmt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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