ErwGr. 57

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Damit eine wirksame Nutzung der Mittel der Union sichergestellt und eine Überfinanzierung von Vorhaben, die nach dem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften, vermieden werden kann, sollten andere Methoden zur Festlegung der mit solchen Vorhaben geschaffenen Nettoeinnahmen festgelegt werden, einschließlich eines vereinfachten Ansatzes auf der Grundlage von Pauschalsätzen für die Sektoren oder Teilsektoren. Die Pauschalsätze sollten auf den der Kommission zur Verfügung stehenden historischen Daten, dem Kostendeckungspotenzial und gegebenenfalls auf dem Verursacherprinzip beruhen. Es sollte ferner im Wege eines delegierten Rechtsakts vorgesehen werden, die Pauschalsätze auf neue Sektoren auszudehnen, Teilsektoren aufzunehmen oder die Sätze für künftige Vorhaben zu überprüfen, wenn neue Daten zur Verfügung stehen. Die Verwendung von Pauschalsätzen könnte besonders bei Vorhaben in den Bereichen der Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT), FEI sowie Energieeffizienz geeignet sein. Um zudem die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßig zu gewährleisten und anderen möglicherweise geltenden rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen Rechnung zu tragen, ist es ferner erforderlich, die Ausnahmen von diesen Vorschriften zu bestimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 57 REG_2013_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 57 REG_2013_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.