Art. 59 – Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

(1)Auf Initiative eines Mitgliedstaats können aus den ESI-Fonds Maßnahmen zur Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und Kommunikation, zur Vernetzung, zur Konfliktbeilegung sowie zu Kontrolle und Prüfung unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten können die ESI-Fonds zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten, einschließlich elektronischer Systeme zum Datenaustausch, von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden der Mitgliedstaten und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung dieser Fonds heranziehen. Die ESI-Fonds können auch zur Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von relevanten Partnern gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe e und zum Austausch von bewährten Verfahren zwischen solchen Partnern herangezogen werden. Die Maßnahmen nach diesem Absatz können auch vorherige und nachfolgende Programmplanungszeiträume betreffen.
(2)In den fondsspezifischen Regelungen können Maßnahmen hinzugefügt oder ausgeschlossen werden, die über die technische Hilfe eines jeden ESI-Fonds finanziert werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 59 REG_2013_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 59 REG_2013_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.