ErwGr. 31

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Mit dem AEUV wurden die Ziele des wirtschaftlichen und des sozialen Zusammenhalts um das Ziel des territorialen Zusammenhalts ergänzt; deshalb ist es angezeigt, auf die Rolle der Städte, der funktionalen Gebietseinheiten und der den Regionen nachgeordneten Gebiete mit besonderen geografischen oder demografischen Problemen einzugehen. Zu diesem Zweck und zur besseren Mobilisierung des auf lokaler Ebene vorhandenen Potenzials ist es notwendig, von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch Festlegung gemeinsamer Regeln und die Sicherstellung einer engen Koordinierung für alle einschlägigen ESI-Fonds zu stärken und zu fördern. Bei von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung sollten die örtlichen Bedürfnisse und das örtliche Potenzial sowie relevante soziokulturelle Merkmale berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Gestaltung und Umsetzung von der örtlichen Bevölkerung betriebener örtlicher Entwicklungsstrategien sollte grundsätzlich lokalen Aktionsgruppen übertragen werden, die die Interessen der örtlichen Bevölkerung vertreten. Die Einzelheiten der Vereinbarungen zur Definition des Gebiets und der Bevölkerung, die unter die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen örtlichen Entwicklungsstrategien fallen, sollten in den entsprechenden Programmen im Einklang mit den fondsspezifischen Regelungen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 31 REG_2013_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 31 REG_2013_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.