Art. 34 – Lokale Aktionsgruppen

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

(1)Lokale Aktionsgruppen entwerfen die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung und führen sie durch. Die Mitgliedstaaten legen für alle Durchführungsaufgaben im Zusammenhang mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung die jeweilige Rolle der lokalen Aktionsgruppen und die für die Durchführung der jeweiligen Programme zuständigen Behörden fest.
(2)Die zuständige(n) Verwaltungsbehörde(n) stellt/stellen sicher, dass die lokalen Aktionsgruppen entweder einen Partner aus der Gruppe als federführenden Partner in administrativen und finanziellen Belangen auswählen oder in einer rechtlich konstituierten gemeinsamen Organisationsform zusammenkommen.
(3)Die Aufgaben der lokalen Aktionsgruppen umfassen: a) den Aufbau von Kapazitäten der lokalen Akteure zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben, einschließlich der Förderung ihrer Projektmanagementfähigkeiten; b) das Ausarbeiten eines nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens und von objektiven Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, die Interessenkonflikte vermeiden und gewährleisten, dass mindestens 50 % der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von Partnern stammen, bei denen es sich nicht um Behörden handelt, und die die Auswahl im schriftlichen Verfahren erlauben; c) das Gewährleisten der Kohärenz mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung bei der Auswahl der Vorhaben durch Einstufung dieser Vorhaben nach ihrem Beitrag zum Erreichen der Ziele und zur Einhaltung der Vorsätze dieser Strategie; d) die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines fortlaufenden Verfahrens zur Einreichung von Projekten, einschließlich der Festlegung von Auswahlkriterien; e) die Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung und deren Bewertung; f) die Auswahl der Vorhaben und die Festlegung der Höhe der Finanzmittel oder gegebenenfalls die Vorstellung der Vorschläge bei der für die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit zuständigen Stelle noch vor der Genehmigung; g) die Begleitung der Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung und der unterstützten Vorhaben sowie die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Strategie.
(4)Unbeschadet des Absatzes 3 Buchstabe b kann die lokale Aktionsgruppe ein Begünstigter sein und Vorhaben im Einklang mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung durchführen.
(5)Im Falle von Kooperationsmaßnahmen lokaler Aktionsgruppen nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c können die Aufgaben nach Absatz 3 Buchstabe f dieses Artikels von der zuständigen Verwaltungsbehörde wahrgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 34 REG_2013_1303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 34 REG_2013_1303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.