Art. 76 – Bindung der Haushaltsmittel

REG_2013_1303 · mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Die Bindung der Haushaltsmittel der Union in Bezug auf jedes Programm erfolgt in Jahrestranchen für jeden Fonds während des Zeitraums zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. Die Bindung der Haushaltsmittel in Bezug auf die leistungsbezogene Reserve jedes Programms erfolgt getrennt von der verbleibenden Zuweisung von Mitteln zugunsten des Programms.
Der Beschluss der Kommission zur Genehmigung eines Programms stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 84 der Haushaltsordnung dar und, sobald der betroffene Mitgliedstaat informiert ist, eine rechtliche Verpflichtung im Sinne der Haushaltsordnung.
Für jedes Programm erfolgt die Bindung der Haushaltsmittel für die erste Tranche nach der Genehmigung des Programms durch die Kommission.
Die Kommission nimmt die Mittelbindungen für nachfolgende Tranchen jeweils vor dem 1. Mai eines Jahres vor, und zwar auf der Grundlage des in Absatz 2 dieses Artikels genannten Beschlusses, sofern nicht Artikel 16 der Haushaltsordnung anzuwenden ist.
In Anwendung des Leistungsrahmens gemäß Artikel 22 hebt die Kommission, wenn Etappenziele von Prioritäten nicht erreicht wurden, gegebenenfalls die entsprechenden, für das jeweilige Programm bestimmten Mittelbindungen als Teil der leistungsbezogenen Reserve auf und macht sie anschließend für die Programme verfügbar, für die die Mittelzuweisung infolge einer von der Kommission gemäß Artikel 22 Absatz 5 gebilligten Änderung erhöht wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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