REG_2013_1304 · über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates
Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs bei der Bekämpfung der Jugend–arbeitslosigkeit in der gesamten Union sollte eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für die am stärksten betroffenen Regionen auf den Weg gebracht werden. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte in solchen Regionen junge Menschen unterstützen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (im Folgenden "NEET"), und die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind, und dadurch die Umsetzung der vom ESF finanzierten Maßnahmen verstärken und beschleunigen. In Ergänzung zu den ESF-Investitionen in den oben erwähnten Regionen sollten zusätzliche Mittel speziell für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden. Durch Ausrichtung auf Einzelpersonen und weniger auf Strukturen sollte die Initiative darauf abstellen, andere Interventionen des ESF und nationale Maßnahmen zu ergänzen, die zugunsten junger NEET durchgeführt werden, unter anderem durch die die Umsetzung der Jugendgarantie im Einklang mit den Empfehlungen des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (4), wonach jungen Menschen binnen vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz angeboten werden sollte. Mit der Beschäftigungs–initiative für junge Menschen können auch Maßnahmen gegen vorzeitigen Schulabbruch unterstützt werden. Der Zugang zu Sozialleistungen für junge Menschen und ihre Familien oder Angehörigen sollte nicht von der Teilnahme der betreffenden Person an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen abhängig gemacht werden.
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