ErwGr. 14

REG_2013_1304 · über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates

Um eine genauere Begleitung und eine bessere Bewertung der Ergebnisse, die durch die ESF-geförderten Maßnahmen auf Unionsebene erzielt werden, zu gewährleisten, sollten in dieser Verordnung gemeinsame Output- und Ergebnisindikatoren festgelegt werden. Diese Indikatoren sollten der Investitionspriorität und der Art von Maßnahme entsprechen, die nach dieser Verordnung und den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 unterstützt werden. Die Indikatoren sollten erforderlichenfalls durch programmspezifische Ergebnisindikatoren bzw. Output-Indikatoren ergänzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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