ErwGr. 27

REG_2013_1304 · über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates

Es ist wichtig, die wirtschaftliche Haushaltsführung jedes operationellen Programms und seine Umsetzung in einer möglichst effektiven und nutzerfreundlichen Weise zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten keine zusätzlichen Regeln einführen, die die Nutzung der Mittel für den Begünstigten verkomplizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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