ErwGr. 30

REG_2013_1304 · über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates

Investitionen in das Humankapital ist der wichtigste Hebel, den die Union einsetzen kann, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu sichern und für einen dauerhaften Wirtschaftsaufschwung zu sorgen. Solange Investitionen nicht mit einer kohärenten, auf Wachstum ausgerichteten Strategie für die Entwicklung des Human–kapitals einhergehen, lassen sich strukturelle Reformen damit nicht bewerkstelligen. Deshalb ist dafür Sorge zu tragen, dass im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 mit den Ressourcen, die für die Steigerung der Kompetenzen und die Erhöhung der Beschäftigungsniveaus eingesetzt werden, angemessene Maßnahmen gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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