Maßnahmen von besonderer Bedeutung für mehrere Prioritäten der Union Artikel 15 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Artikel 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Artikel 19 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe Artikel 35 Zusammenarbeit Artikel 42 - 44 LEADER
Artikel 15 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Artikel 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte
Artikel 19 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe
Artikel 35 Zusammenarbeit
Artikel 42 - 44 LEADER
Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Artikel 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Artikel 26 Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
Artikel 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Artikel 26 Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Landwirtschaftsarten und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe Artikel 16 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Artikel 16 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft Artikel 18 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen Artikel 24 Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen Artikel 27 Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen Artikel 33 Tierschutz Artikel 36 Risikomanagement Artikel 37 Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung Artikel 38 Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle Artikel 39 Einkommensstabilisierungsinstrument
Artikel 18 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen
Artikel 24 Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen
Artikel 27 Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen
Artikel 33 Tierschutz
Artikel 36 Risikomanagement
Artikel 37 Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung
Artikel 38 Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle
Artikel 39 Einkommensstabilisierungsinstrument
Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme und für die Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a Aufforstung und Anlage von Wäldern Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b Einrichtung von Agrarforstsystemen Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe d Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme Artikel 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme Artikel 29 Ökologischer/biologischer Landbau Artikel 30 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Artikel 31 – 32 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Artikel 34 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a Aufforstung und Anlage von Wäldern
Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b Einrichtung von Agrarforstsystemen
Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe d Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme
Artikel 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
Artikel 29 Ökologischer/biologischer Landbau
Artikel 30 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
Artikel 31 – 32 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Artikel 34 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten Artikel 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Artikel 42 – 44 LEADER
Artikel 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Artikel 42 – 44 LEADER
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025
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