ErwGr. 12

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Die Entwicklung und Spezialisierung der Land- und Forstwirtschaft und die besonderen Herausforderungen, denen sich Kleinst- und kleine und mittlere Unternehmen ("KMU") in ländlichen Gebieten gegenübersehen, erfordern einen angemessen hohen technischen und wirtschaftlichen Bildungsstand sowie eine erhöhte Fähigkeit zum Erwerb und Austausch von Wissen und Informationen, auch durch die Verbreitung der besten land- und forstwirtschaftlichen Produktionspraktiken. Der Wissenstransfer und die Informationsmaßnahmen sollten nicht nur über herkömmliche Schulungen erfolgen, sondern auch den Bedürfnissen der ländlichen Akteure angepasst sein. Daher sollten auch Workshops, Coaching, Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen so wie kurzzeitige Austauschregelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie deren Besuche unterstützt werden. Das erworbene Wissen und die erworbenen Informationen sollten es den Landwirten, Waldbesitzern, im Lebensmittelsektor tätigen Personen und ländlichen KMU ermöglichen, insbesondere ihre Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz wie auch ihre Umweltleistung zu verbessern und gleichzeitig zur Nachhaltigkeit der ländlichen Wirtschaft beizutragen. Bei der Unterstützung von KMU können die Mitgliedstaaten KMU mit Verbindung zur Land- und Forstwirtschaft Vorrang einräumen. Um sicherzustellen, dass der Wissenstransfer und die Informationsmaßnahmen wirksam zum Erreichen dieser Ergebnisse beitragen, sollte vorgeschrieben werden, dass die Anbieter der Wissenstransferdienste über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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