ErwGr. 15

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Um die wirtschaftliche und ökologische Leistung der landwirtschaftlichen Betriebe und ländlichen Unternehmen sowie die Effizienz der Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschließlich der Einrichtung kleiner Verarbeitungs- und Vertriebsanlagen im Zusammenhang mit kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten, zu verbessern, die erforderliche Infrastruktur für die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft bereitzustellen und nichtproduktive Investitionen zu unterstützen, die zur Verwirklichung von Umweltzielen erforderlich sind, sollten zu diesen Zielen beitragende materielle Investitionen unterstützt werden. Während des Programmplanungszeitraums 2007-2013 wurden verschiedene Interventionsbereiche durch unterschiedliche Maßnahmen abgedeckt. In dem Bemühen um Vereinfachung, aber auch, um es den Begünstigten zu erlauben, integrierte Projekte mit höherer Wertschöpfung zu entwickeln und durchzuführen, sollte eine einzige Maßnahme die meisten Arten materieller Investitionen abdecken. Die Mitgliedstaaten sollten diese Förderung auf landwirtschaftliche Betriebe lenken, denen eine Beihilfe für Investitionen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit gewährt wird, wobei sie sich auf die Ergebnisse der SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats – Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) stützen, um die Beihilfe gezielter auszurichten. Um Junglandwirten die Erstniederlassung zu erleichtern, kann in Bezug auf die Förderfähigkeit von Investitionen, die dazu dienen, dass Unionsnormen entsprochen wird, ein zusätzlicher Zeitraum gewährt werden. Um die Umsetzung neuer Unionsnormen zu fördern, sollte für Investitionen, die auf die Einhaltung dieser Normen abzielen, ein zusätzlicher Zeitraum gelten, nachdem diese für den landwirtschaftlichen Betrieb obligatorisch geworden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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