ErwGr. 17

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Für die Entwicklung ländlicher Gebiete sind die Schaffung und Entwicklung neuer Wirtschaftstätigkeiten in Form von neuen landwirtschaftlichen Betrieben, von Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten einschließlich die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Land- und Forstwirtschaft, von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, von sozialer Integration und von Tätigkeiten im Bereich des Fremdenverkehrs von entscheidender Bedeutung. Es ist auch möglich, dass die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten die nachhaltige Bewirtschaftung von Jagdressourcen betrifft. Eine Maßnahme zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen sollte die erstmalige Niederlassung von Junglandwirten und die strukturelle Anpassung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nach deren Gründung erleichtern. Darüber hinaus sollte eine Diversifizierung durch die Berücksichtigung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten sowie die Gründung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher KMU in ländlichen Gebieten gefördert werden. Diese Maßnahme sollte auch den Unternehmergeist von Frauen in ländlichen Gebieten fördern. Die Entwicklung kleiner, potenziell wirtschaftlich lebensfähiger Betriebe sollte ebenfalls gefördert werden. Um die Lebensfähigkeit der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten neuen Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten, sollte die Förderung von der Vorlage eines Geschäftsplans abhängig gemacht werden. Die Förderung einer Unternehmensgründung sollte nur den anfänglichen Zeitraum des Bestehens des Unternehmens abdecken und nicht zu einer Betriebsbeihilfe werden. Beschließen die Mitgliedstaaten, die Beihilfe in Tranchen zu gewähren, so sollten diese Tranchen daher über einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren ausgezahlt werden. Um außerdem die Umstrukturierung des Agrarsektors zu fördern, sollte eine Förderung in Form jährlicher Zahlungen oder einer Einmalzahlung an Landwirte bereitgestellt werden, die für die Kleinerzeugerregelung gemäß Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Betracht kommen (im Folgenden "Kleinerzeugerregelung") und sich verpflichten, ihren gesamten Betrieb und die dazugehörigen Zahlungsansprüche an einen anderen Landwirt zu übertragen.
Um den Schwierigkeiten der Junglandwirte im Zusammenhang mit dem Zugang zu Land zu begegnen, können die Mitgliedstaaten diese Förderung auch in Kombination mit anderen Formen der Unterstützung gewähren, beispielsweise durch die Nutzung von Finanzinstrumenten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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