ErwGr. 49

REG_2013_1306 · über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates

Die Unterlagen, anhand deren diese Prüfung durchgeführt wird, sollten derart bestimmt werden, dass sie eine vollständige Kontrolle gestatten. Die zu kontrollierenden Unternehmen sollten insbesondere nach der Art der unter ihrer Verantwortung durchgeführten Maßnahmen und die Sektorverteilung der begünstigten oder zahlungspflichtigen Unternehmen nach ihrer finanziellen Bedeutung im Rahmen des Finanzierungssystems des EGFL ausgewählt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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