ErwGr. 50

REG_2013_1306 · über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates

Es sollten die Befugnisse der mit diesen Prüfungen beauftragten Bediensteten sowie die Verpflichtung der Unternehmen, die Geschäftsunterlagen während eines bestimmten Zeitraums zu ihrer Verfügung zu halten und die von ihnen erbetenen Auskünfte zu erteilen, festgelegt werden. Geschäftsunterlagen sollten in bestimmten Fällen beschlagnahmt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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