ErwGr. 143

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Die Überwachung der Handelsströme ist hauptsächlich eine Frage der Verwaltung, die flexibel gehandhabt werden sollte. Bei der Entscheidung über die Einführung von Lizenzanforderungen sollte dem Bedarf an Lizenzen, an Verwaltung der betreffenden Märkte und insbesondere an Überwachung der Einfuhren oder Ausfuhren der betreffenden Erzeugnisse Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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