ErwGr. 147

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Die Einfuhrpreisregelung sollte für bestimmte Erzeugnisse beibehalten werden. Um die Wirksamkeit dieser Regelung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte im Hinblick auf die Überprüfung der Richtigkeit des angegebenen Preises einer Sendung anhand eines pauschalen Einfuhrwerts und die Festlegung der Bedingungen, gemäß denen die Stellung einer Sicherheit erforderlich ist, zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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