ErwGr. 152

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die bestimmten Anforderungen und/oder Preisbedingungen genügen, kann in gewissen Fällen bei der Einfuhr in Drittländer eine besondere Behandlung zugutekommen. Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Regelung zu gewährleisten, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden des einführenden Drittlandes und der Union. Zu diesem Zweck sollten die Erzeugnisse von einer in der Union ausgestellten Bescheinigung begleitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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