ErwGr. 5

REG_2013_1310 · mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014

Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), mit der neue Stützungsregelungen vorgesehen werden, tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (8) dient daher weiterhin als Grundlage für die Gewährung einer Einkommensstützung für Landwirte im Kalenderjahr 2014, wobei jedoch der Verordnung (EU) Nr. 1311/2013 des Rates (9) Rechnung getragen werden sollte. Um die Kohärenz bei der Durchführung der Cross-Compliance-Vorschriften und die Einhaltung der aufgrund bestimmter Maßnahmen geltenden Normen zu gewährleisten, sollten die entsprechenden Bestimmungen, die für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 gelten, weiterhin so lange Anwendung finden, bis der neue Rechtsrahmen in Kraft tritt. Aus denselben Gründen sollten die im Jahr 2013 für ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien geltenden Bestimmungen weiterhin Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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