ErwGr. 7

REG_2013_1310 · mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014

Zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1311/2013, insbesondere der Nivellierung des für die direkte Stützung der Landwirte verfügbaren Betrags sowie des Mechanismus der externen Annäherung, müssen die in Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Jahr 2014 festgesetzten nationalen Obergrenzen geändert werden. Die Änderung der nationalen Obergrenzen wird sich unweigerlich auf die Beträge auswirken, die die einzelnen Landwirte im Jahr 2014 als Direktzahlungen erhalten können. Es sollte daher festgelegt werden, wie sich diese Änderung auf den Wert der Zahlungsansprüche und die Höhe der sonstigen Direktzahlungen auswirken wird. Zwecks Berücksichtigung der Lage der kleineren Landwirte sollte den Mitgliedstaaten, die keine Umverteilungsprämie gewähren und sich nicht dafür entscheiden, Mittel über den Flexibilitätsmechanismus auf die Förderung des ländlichen Raums zu übertragen, gestattet werden, den Wert sämtlicher Zahlungsansprüche nicht zu verringern, vor allem, da im Jahr 2014 kein Modulations- oder Anpassungsmechanismus und insbesondere auch keine Befreiung von diesem Mechanismus für Direktzahlungen von bis zu 5 000 EUR zur Anwendung kommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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