ErwGr. 10

REG_2013_1350 · zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte im Bereich Agrar- und Fischereistatistik

Was die Verordnung (EG) Nr. 217/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen Anforderungen Rechnung zu tragen, der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte in Bezug auf Änderungen der Listen in den Anhängen I, II, III und IV zu jener Verordnung bezüglich der Arten und der statistischen Fischereigebiete, aber auch der Beschreibung dieser Gebiete sowie in Bezug auf die Maßnahmen, Codes und Definitionen, die auf die Fischereitätigkeit, Fanggeräte, Schiffsgrößen und Fangmethoden angewandt werden, zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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