ErwGr. 9

REG_2013_1350 · zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte im Bereich Agrar- und Fischereistatistik

Was die Verordnung (EG) Nr. 216/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen Anforderungen Rechnung zu tragen, der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte in Bezug auf Änderungen der Anhänge I, II, III und IV zu jener Verordnung hinsichtlich der Listen der statistischen Fischereigebiete bzw. ihrer Untergebiete sowie der Listen der Arten zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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