Art. 36 – Bericht über die Verwendung von Umweltgütezeichen

REG_2013_1379 · über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates

Nach Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2015 einen Bericht über die Durchführbarkeit von Optionen für ein System für die Vergabe von Umweltgütezeichen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, der insbesondere die unionsweite Einführung eines solchen Systems und die Festlegung der Mindestvoraussetzungen für die Verwendung eines Unions-Umweltgütezeichens durch die Mitgliedstaaten betrifft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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