ErwGr. 28

REG_2013_1379 · über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 sollte aufgehoben werden. Um jedoch die Kontinuität bei der Bereitstellung von Verbraucherinformationen zu gewährleisten, sollte Artikel 4 jener Verordnung bis zum 12. Dezember 2014 anwendbar bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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