ErwGr. 39

REG_2013_1380 · über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates

Die Mitgliedstaaten sollten im Wege der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene gemeinsame Empfehlungen und andere Instrumente zur Ausarbeitung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Beeinträchtigung der Fangtätigkeit in umweltrechtlich geschützten Gebieten annehmen. Die Kommission sollte im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nur dann Bestandserhaltungsmaßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten erlassen, wenn sich alle betroffenen Mitgliedstaaten einer Region auf eine gemeinsame Empfehlung einigen. Liegt keine gemeinsame Empfehlung vor, so sollte die Kommission gemäß dem Vertrag einen Gesetzgebungsvorschlag für einschlägige Maßnahmen unterbreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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