ErwGr. 10

REG_2013_1417 · zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer

Um sicherzustellen, dass einheitliche Bedingungen für künftige Sicherheitsstandards und technische Spezifikationen für von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente gegebenenfalls gleichermaßen für Aus Laissez-Passer weise der Union gelten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Ferner sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Vorschriften für die Organe, Agenturen und sonstigen Einrichtungen sowie für den Europäischen Auswärtigen Dienst der Union bei Fällen von Verlust, Diebstahl, Ausstellung von Duplikaten und Rückgabe von Laissez-Passer festzulegen. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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