ErwGr. 8

REG_2013_1417 · zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer

Die Form des Laissez-Passer sollte aktualisiert werden, damit bessere Sicherheitsstandards erreicht werden und ein Beitrag zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes vor Fälschung, Nachahmung und Verfälschung geleistet wird. Die Laissez-Passer sollten gemeinsamen Sicherheitsstandards entsprechen und mit interoperablen biometrischen Identifikatoren versehen werden, die sicherstellen, dass anhand des Laissez-Passer dessen rechtmäßiger Inhaber zuverlässig identifiziert werden kann, was erheblich dazu beiträgt, eine betrügerische Verwendung zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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